Mit dem Förderprogramm KMU-innovativ zielt die Bunderegierung genau wie beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auf kleine und mittlere Unternehmen ab. Im Gegensatz zum technologie- und branchenoffenen ZIM werden bei KMU-innovativ jedoch themenspezifische Hightech-Projekte gefördert, z. B. in den Technologiebereichen Datenwissenschaft, Informationstechnologien und Industrie 4.0 sowie Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ebenfalls gefördert werden Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. An jedem Vorhaben muss aber mindestens ein KMU beteiligt sein. Auch sollte das jeweilige Projekt durch ein KMU initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten KMU liegen. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind deshalb von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Unternehmen können mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten gefördert werden, Forschungseinrichtungen und Universitäten mit bis zu 100 %.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

  • In der ersten Verfahrensstufe können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
  • In der zweiten Stufe werden dann förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt.

Neben KMU Innovativ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auch im Rahmen der Projektförderung zahlreiche Einzel- und Verbundvorhaben, an denen sich neben kleinen und mittleren Unternehmen auch größere Unternehmen beteiligen können.

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