Rz. 35

Bei Einnahme mittels Überweisungsauftrag fließt der Betrag dem Kontoinhaber mit der Gutschrift auf seinem Girokonto, nicht erst mit Eingang der Benachrichtigung über die Gutschrift zu.

 

Rz. 36

Eine Ausgabe, die mittels Überweisungsauftrag von einem Bankkonto geleistet wird, ist bei dem Kontoinhaber in dem Zeitpunkt abgeflossen, in dem der Überweisungsauftrag dem Kreditinstitut zugegangen ist und der Steuerpflichtige im Übrigen alles in seiner Macht Stehende getan hat, um eine unverzügliche bankübliche Ausführung zu gewährleisten. Hierzu gehört insbesondere, dass der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Erteilung des Überweisungsauftrages für eine genügende Deckung auf seinem Girokonto gesorgt hat.[1]

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