Die grundsätzliche Problematik der Fixkosten ist, dass sie im Gegensatz zu den variablen Kosten unabhängig von der Kapazitätsauslastung anfallen. Dies wird spätestens dann problematisch, wenn fixe Kosten für Personal, Maschinen usw. für eine gewisse Kapazität vorhanden sind, diese Kapazität aber nicht genutzt wird. Während variable Kosten wie zum Beispiel für Material entsprechend zurückgefahren werden können, bleibt man auf den Fixkosten sitzen. Deswegen sollten Sie den Fixkosten stets besondere Beachtung schenken.

Anhand einer Musterlösungsdatei [1] können Sie die Arbeitsschritte der Praxisbeispiele nachvollziehen.

 
Hinweis

Durch das Corona-Steuerhilfegesetz II wird vorübergehend der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % reduziert. Da die Senkung der Steuersätze nur befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gilt, wurde sie in diesem Beitrag nicht berücksichtigt. Informationen zu den Auswirkungen der Steuersatzänderung finden Sie im Beitrag "Absenkung des Umsatzsteuersatzes 2020: Herausforderungen für die Praxis“.

[1]

s. Arbeitshilfe "Fixkostenmanagement"

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