Herr Huber hat am 10.5.01 für 26.000 EUR einen Jahreswagen von einer Privatperson gekauft. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, weil Privatpersonen keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der amtlichen Abschreibungstabelle beträgt 6 Jahre. Da das Fahrzeug bereits 1 Jahr alt ist, schreibt Herr Huber die Anschaffungskosten über eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren ab. Die Jahresabschreibung beträgt 26.000 EUR: 5 = 5.200 EUR. Wegen der Anschaffung im Mai darf Herr Huber die Abschreibung nur zeitanteilig für 8 Monate geltend machen. Die Abschreibung für 01 beträgt somit 5.200: 12 x 8 = 3.467 EUR.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0320/0520 | Pkw | 26.000 | 1200/1800 | Bank | 26.000 |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4832/6222 | Abschreibungen auf Kfz | 3.467 | 0320/0520 | Pkw | 3.467 |
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