Die Entnahme eines Pkws unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn für den Pkw, der dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet ist, keine Vorsteuer geltend gemacht wurde, weil
- der Pkw von einer Privatperson oder
- von einem Kleinunternehmer erworben wurde oder
- das Fahrzeug aus dem Privatvermögen eingelegt wurde.
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