Die Entnahme unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde. Die Entnahme unterliegt jedoch der Umsatzsteuer, wenn bei der Anschaffung der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde.
Umsatzsteuerpflichtige Entnahme des Firmen-Pkw
Der Firmen-Pkw von Herrn Huber hat lt. ADAC-Tabelle im Januar 01 (= Zeitpunkt der Entnahme) einen Wert von 2.900 EUR. Bei der Anschaffung konnte Herr Huber die Vorsteuer in vollem Umfang abziehen. Die Entnahme unterliegt daher der Umsatzsteuer[1]. Der Wert von 2.900 EUR ist ein Bruttowert, sodass Herr Huber die Umsatzsteuer i. H. v. 463,03 EUR herausrechnen muss.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1800/2100 | Privatentnahme | 2.900 | 8910/4620 | Entnahme für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt | 2.900 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen