Überblick

Finanzierung ist die Ausstattung eines Unternehmens mit Geld und/oder Sachmitteln. Unterschieden werden die Innen- und Außenfinanzierung (auch Eigen- bzw. Fremdfinanzierung genannt). Es gibt kurz-, mittel- oder langfristige Finanzierungsformen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei den meisten Finanzierungen fallen Zinsen an bzw. müssen Geldgeber am Unternehmensergebnis beteiligt werden. Diese Aufwendungen sind Betriebsausgaben, wenn die Finanzierung betrieblich veranlasst ist (§ 4 Abs. 4 EStG). Finanzierung betrieblicher Investitionen ist auch bei Zahlung über ein Kontokorrentkonto begünstigt (BFH, Urteil v. 23.2.2012, IV R 19/08, BFH/NV 2012 S. 1215). Die Vorlage beim BVerfG (1 BvL 8/12) wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Schuldzinsen seitens des FG Hamburg, Beschluss v. 29.2.2012, 1 K 138/10, EFG 2012 S. 960. BFH, Beschluss v. 7.12.2011, I R 30/08, BFH/NV 2012 S. 656, wurde vom BVerfG am 15.2.2016 als unzulässig verworfen. Die Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen gemäß § 8 Nr. 1 GewStG verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit: EuGH, Urteil v. 21.7.2011, Rs. C-397/09.

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