Finanzierung ist die Ausstattung eines Unternehmens mit Geld und/oder Sachmitteln. Unterschieden werden die Innen- und Außenfinanzierung (auch Eigen- bzw. Fremdfinanzierung genannt). Es gibt kurz-, mittel- oder langfristige Finanzierungsformen.
Bei den meisten Finanzierungen fallen Zinsen an bzw. müssen Geldgeber am Unternehmensergebnis beteiligt werden. Diese Aufwendungen sind Betriebsausgaben, wenn die Finanzierung betrieblich veranlasst ist (§ 4 Abs. 4 EStG). Finanzierung betrieblicher Investitionen ist auch bei Zahlung über ein Kontokorrentkonto begünstigt (BFH, Urteil v. 23.2.2012, IV R 19/08, BFH/NV 2012 S. 1215). Die Vorlage beim BVerfG (1 BvL 8/12) wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Schuldzinsen seitens des FG Hamburg, Beschluss v. 29.2.2012, 1 K 138/10, EFG 2012 S. 960. BFH, Beschluss v. 7.12.2011, I R 30/08, BFH/NV 2012 S. 656, wurde vom BVerfG am 15.2.2016 als unzulässig verworfen. Die Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen gemäß § 8 Nr. 1 GewStG verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit: EuGH, Urteil v. 21.7.2011, Rs. C-397/09.
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