Entscheidungsstichwort (Thema)

Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Multifunktionsgeräten mit Druck-, Scan- und Kopierfunktion bzw. mit Druck-, Scan-, Fax- und Kopierfunktion bzw. mit Druck-, Scan-, PC-Internet-Fax- und Kopierfunktion

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Multifunktionsgerät mit Druck-, Scan- und Kopierfunktion bzw. mit Druck-, Scan, Fax- und Kopierfunktion, bei dem im Rahmen einer Gesamtbewertung nicht festgestellt werden kann, dass die Kopierfunktion bzw. die Kopier- und Faxfunktion (herkömmliche Faxfunktion) gegenüber der Druck- und Scanfunktion nachrangig ist, ist als Fotokopiergerät in die Unterposition 9009 1200 KN 2006 einzureihen. Ein Multifunktionsgerät mit Druck-, Scan-, PC-Internet-Fax- und Kopierfunktion, bei dem im Rahmen einer Gesamtbewertung nicht festgestellt werden kann, dass die Kopierfunktion gegenüber der Druck- und Scanfunktion nachrangig ist, jedoch durch das Hinzutreten einer nur im Zusammenhang mit einem Datenverarbeitungssystem verwendbaren PC-Internet-Faxfunktion insgesamt die Kopierfunktion gegenüber der Druck-, Scan- und PC-Internet-Faxfunktion als nachrangig zu betrachten ist, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterposition 8471 60 KN 2006 einzureihen.

 

Normenkette

ZK Art. 236; KN Unterpos. 847160; KN Unterpos. 84716020; KN Unterpos. 84716080; KN Unterpos. 90091200 (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.07.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif) (Stand 2006)

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Erstattung von Einfuhrabgaben für die Einfuhr von Multifunktionsgeräten.

Die Klägerin [...] meldete für den Zeitraum 01.08.2006 bis 31.12.2006 [...] diverse [...] digitale Multifunktionsgeräte mit festem Vorlagenglas, die drucken, scannen, kopieren und teilweise auch faxen können, jeweils unter der Codenummer 9009 1200 der Kombinierten Nomenklatur (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.07.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ≪ABl. Nr. L 256/1, m. spät. Änd.≫) - im Folgenden: KN - in der für den hier in Rede stehenden Einfuhrzeitraum 01.08.2006 bis 31.12.2006 maßgeblichen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27.10.2005 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. Nr. L 286/1) - im Folgenden: KN 2006 - zur Überführung in den freien Verkehr an. Sämtliche Modelle der zur Überführung in den freien Verkehr angemeldeten Multifunktionsgeräte zeichnen sich dadurch aus, dass sie über eine elektrostatische Druckeinheit verfügen und unmittelbar oder über ein Computernetzwerk an ein automatisches Datenverarbeitungsgerät anschließbar sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Modelle, die aufgrund der Gemeinsamkeiten in der Ausgestaltung der jeweiligen Hardware und Software und den danach ausführbaren Funktionen insgesamt acht Modellgruppen zugeordnet werden können:

[...(Modellgruppen 1- 8 werden ausgeführt)]

Das für die Geräte der Modellgruppen 5, 6, 7 und 8 nach den Bedienungsanleitungen ausgewiesene optionale Fax setzt jeweils den Anbau und die Installation einer gesondert erhältlichen Hardware-Komponente (Fax-Modul), die bei den streitgegenständlichen Geräten jeweils nicht mit enthalten war, voraus. Das für die Geräte der Modellgruppen 5 und 6 nach den Bedienungsanleitungen ausgewiesene optionale PC-Fax setzt ebenfalls den Anbau und die Installation einer gesondert erhältlichen Hardware-Komponente (Fax-Modul), die bei den streitgegenständlichen Geräten jeweils nicht mit enthalten war, voraus. Das für die Geräte der Modellgruppen 5 und 6 nach den Bedienungsanleitungen ausgewiesene optionale PC-Internet-Fax stellt sich wie folgt dar: Die PC-Internet-Faxfunktion ermöglicht dem Nutzer, Internet-Faxe von einem PC durch das Multifunktionsgerät über das Internet zu senden und Faxe über das Internet mit dem Multifunktionsgerät zu empfangen. Eine Anbringung einer zusätzlichen Hardware-Komponente ist nicht erforderlich. Die Software der PC-Internet-Faxfunktion ist zum Zeitpunkt der Herstellung auf dem Multifunktionsgerät vorinstalliert, aber gesperrt. Um die PC-Internet-Faxfunktion zu aktivieren, muss ein Produktschlüssel eingegeben werden, der aus einer Kombination der Seriennummern des Multifunktionsgerätes und einer Nummer, durch die die PC-Internet-Faxfunktion bereitgestellt wird und die erworben werden muss, besteht. Zudem beinhaltet die PC-Internet-Fax-Option auch einen PC-Treiber, der auf dem PC installiert werden muss, um Internet-Faxe von einem PC über ein Multifunktionsgerät zu senden.

Die Geräte der Modellgruppen 1, 5 und 6 sowie die Geräte der Modellreihe M-XX1 aus der Modellgruppe 4 verfügen jeweils über einen automatischen Original-Papiereinzug. Der für die Geräte der Modellgruppen 2, 3, 7 und 8 nach den Bedienungsanleitungen ausgewiesene optionale automatische Origina...

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