Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerbesteuer: Liquidationsgewinn einer GmbH

 

Leitsatz (amtlich)

Liquidationsgewinne einer GmbH unterfallen gemäß § 2 Abs. 2 und § 7 GewStG der Gewerbesteuer. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht.

 

Normenkette

GewStG § 2 Abs. 2, § 7

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 18.10.2005; Aktenzeichen I B 226/04)

 

Tatbestand

Auf den am 11.10.2004 ergangenen Gerichtsbescheid hat die Klägerin fristgerecht am 03.11.2004 Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt. Unter dem 09.11.2004 erklärten sich die Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden, § 90 Abs. 2 FGO. Neuer Sach- und Rechtsvortrag ist nicht erfolgt.

 

Entscheidungsgründe

Das Gericht folgt der Begründung des Gerichtsbescheids und sieht von einer weiteren Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe ab, § 90a Abs. 4 FGO.

Die Nebenentscheidungen folgen aus § 135 Abs. 1 und § 115 Abs. 2 FGO.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1297872

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