Entscheidungsstichwort (Thema)

Neurostructural Integration Technique (NST) als steuerfreie Heilbehandlung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Anwendung der NST ist eine steuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14a UStG, wenn sie von einem Heilpraktiker oder Physiotherapeuten durchgeführt wird.

2. Für die Umsatzsteuerfreiheit ist nicht ausschlaggebend, dass die Kosten der Heilbehandlung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, da diese auch Kosten für eindeutige Heilbehandlungen teilweise nicht übernehmen.

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 14a, § 19 Abs. 1; MwSt-SystRL Art. 132

 

Tenor

1. Der Umsatzsteuerbescheid für 2009 vom 18. Juli 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Februar 2012 wird ersatzlos aufgehoben.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Ermöglicht der noch zu erlassende Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung im Wert von mehr als 1.500,– EUR, hat die Klägerin in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruchs Sicherheit zu leisten. Liegt der vollstreckbare Kostenerstattungsanspruch im Wert bei 1.500,– EUR oder darunter, ist das Urteil hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. In diesem Fall kann der Beklagte der Vollstreckung widersprechen, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe des vollstreckbaren Kostenanspruchs Sicherheit leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin ist Physiotherapeutin (s. Urkunde vom xx.xx. 2000; Betriebsprüfungshandakten – Bp-Handakten – Blatt 38) und Heilpraktikerin (s. Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde vom xx.xx. 2007; Bp-Handakten Blatt 37). Im Streitjahr betrieb sie eine Praxis für Krankengymnastik und Physiotherapie. Diese hat sie zum xx.xx. 2010 an zwei andere Physiotherapeuten übergeben (s. … Zeitung vom xx.xx.2010; Bp-Handakten Blatt 57).

In ihrer Umsatzsteuererklärung für 2009, eingegangen beim Beklagten am 25. Oktober 2010, hatte sie lediglich steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 Umsatzsteuergesetz in der für das Streitjahr geltenden Fassung (UStG) in Höhe von xxx.xxx EUR erklärt und Umsatzsteuer 2009 in Höhe von 0,– EUR ermittelt. Zudem hatte sie „zur Besteuerung der Kleinunternehmer” angegeben, in 2008 Umsätze („Berechnung nach § 19 Abs. 1 und 3 UStG”) in Höhe von x.xxx EUR und in 2009 in Höhe von xx.xxx EUR erzielt zu haben. Auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verzichtete sie nicht. In ihrer beim Beklagten am 14. Oktober 2009 eingegangenen Umsatzsteuererklärung für 2008 hatte sie die steuerpflichtigen Brutto-Umsätze mit x.xxx EUR und die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreien Umsätze mit xxx.xxx EUR angegeben. Vom Beklagten unwidersprochen hatte sie auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet.

Die Betriebseinnahmen (insgesamt: xxx.xxx,xx EUR) in ihrer Einnahmenüberschussrechnung vom 1. Januar – 31. Dezember 2009 sind (in EUR) wie folgt aufgeschlüsselt:

„08010

Einnahmen Abrechnungsstelle

xxx. xxx, xx

08020

Einnahmen Privatpatienten

xx.xxx,xx

08030

Einnahmen Zuzahlungen

xx.xxx,xx

08040

Einnahmen aus Gutscheinen

x.xxx,xx

08050

Materialverkauf

xx.xxx,xx

08060

Einnahmen Selbstzahler

xx.xxx,–

08070

Einnahmen Ausfallgebühr

xxx, xx

08080

Einnahmen Medi-Taping

xxx,–

08090

Einnahmen Heilpraktiker

xx.xxx,xx”.

Die „Einnahmen Selbstzahler” enthalten Einnahmen, die die Klägerin aus der Anwendung der Neurostructural Integration Technique (NST) erzielt hat. Laut www.heil-verzeichnis.de/…/nst-neurostrukturelle-integrationstechnik-368/ (s. auch Finanzgerichtsakte – FG-Akte – Blatt 109 ff.) gehört NST

„(Bowen-Therapie), […] zu den weltweit führenden Bowen Therapien, einer sanften und ganzheitlichen Form der Körperarbeit. NST geht zurück auf das Lebenswerk des erfolgreichen australischen Osteopathen Tom Bowen (1916 – 1982). NST schafft ein Umfeld, in dem die natürliche Selbstregulation des Körpers einsetzen kann.

NST und deren Anwendungsgebiete

Akute und chronische Beschwerden des Bewegungsapparates

  • • Rückenschmerzen, LWS Syndrom, BWS Syndrom, HWS Syndrom
  • • Verspannungen in Rücken, Schultern und Nacken
  • • Schulter-Armprobleme, Tennis- und Golferellenbogen
  • • Kopfschmerzen
  • • Becken- und Hüftgelenksprobleme Beschwerden durch Beckenschiefstand, Beinlängenunterschied
  • • Knie-, Knöchel- und Fußbeschwerden
  • • Muskelschmerzen, Rheuma, Bewegungseinschränkungen
  • • Fibromyalgie
  • • Zähneknirschen (Bruxismus), Kieferknacken, Beschwerden nach Zahnbehandlung
  • • Nach Unfall- und Sportverletzungen

Weiterhin:

  • • Stress, emotionale Belastung, depressive Verstimmung
  • • Akute und chronische Müdigkeit
  • • Prämenstruelles Syndrom (PMS), Menopause
  • • Verdauungs- und Darmbeschwerden

Wie läuft eine NST-Behandlung ab?

Nach einem Vorgespräch und genauer Befundung werden bestimmte Schlüsselstellen des Körpers mit sanften und präzisen NST-typischen „Bewegungen” behandelt. Diese sind am ehesten beschreibbar als ein Überrollen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Nerven quer zum Faserverlauf. Das Vorgehen ist sanft, ohne kraftvol...

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