In Zeilen 46-54 ist kenntlich zu machen, ob ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe bei Erstellung der Feststellungserklärung mitgewirkt hat.

Die Feststellungserklärung ist, sofern keine authentifizierte Übermittlung erfolgt, zu unterschreiben (Zeile 55), ansonsten ist sie unvollständig und wird nicht eher bearbeitet, bis die Unterschrift nachgeholt wird. Unterschreiben muss bei der

  • gesonderten Feststellung der Unternehmer/Freiberufler;
  • einheitlichen und gesonderten Feststellung der von den Beteiligten zur Erstellung und Unterzeichnung der Feststellungserklärung Bevollmächtigte.

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