Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–11), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 12–24). In den Zeilen 25–27 ist kenntlich zu machen, an welche Adresse der Feststellungsbescheid gesandt werden soll..

Die Angaben in den Zeilen 28-34 dienen der Ermittlung des in die gesonderte Feststellung einzubeziehenden Spendenabzugs.[1]

In den Zeilen 35/36 ist bei Gewerbetreibenden und bei selbstständig Tätigen ein abweichendes Wirtschaftsjahr sowie ein evtl. Rumpfwirtschaftsjahr anzugeben.

In Zeile 37 sind Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen kenntlich zu machen, die in einer gesonderten Aufstellung zu ermitteln sind.

Die Zeilen 38-40 betreffen die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten nach § 7b EStG sowie die in dem Zusammenhang zu beachtende De-minimis-Beihilfe.

Zeile 41 ist von ausländischen Konzernobergesellschaften i. S. v. § 138a AO anzukreuzen, die einen länderbezogenen Bericht zu erstellen und an das BZSt zu übermitteln haben.

Zeilen 42-44 betreffen die Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nach §§ 138d-k AO.

In Zeile 45 kann auf ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung in einer beigefügten Anlage verwiesen werden, in der über die Angaben in der Feststellungserklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte mitgeteilt werden können.

In den Zeilen 46-54 ist die ggf. erfolgte Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe bei der Erstellung der Feststellungserklärung kenntlich zu machen. Zeile 55 ist für die Unterschrift des Land- und Forstwirts, Gewerbetreibenden oder Freiberuflers vorgesehen, sofern keine authentifizierte Übermittlung erfolgt.

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