Unter den Begriff Dienstleistung von Vermittlern in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e siebter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG fallen sowohl Dienstleistungen von Vermittlern, die im Namen und für Rechnung des Empfängers der vermittelten Dienstleistung handeln, als auch Dienstleistungen von Vermittlern, die im Namen und für Rechnung des Erbringers der vermittelten Dienstleistung handeln.

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