Insbesondere die folgenden Umsätze fallen nicht unter Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e zwölfter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG:

 

1.

Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e elfter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG;

 

2.

Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des Artikels 9 Absatz 2 Buchstabe e zehnter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG;

 

3.

Lieferung folgender Gegenstände bzw. Erbringung folgender Dienstleistungen:

 

a)

Gegenstände nach elektronischer Bestellung und Auftragsbearbeitung;

 

b)

CD-ROM, Disketten und ähnliche körperliche Datenträger;

 

c)

Druckerzeugnisse wie Bücher, Newsletter, Zeitungen und Zeitschriften;

 

d)

CDs und Audiokassetten;

 

e)

Videokassetten und DVDs;

 

f)

Spiele auf CD-ROM;

 

g)

Beratungsleistungen durch Rechtsanwälte, Finanzberater usw. per E-Mail;

 

h)

Unterrichtsleistungen, wobei ein Lehrer den Unterricht über das Internet oder ein elektronisches Netz, d. h. über ein Remote Link, erteilt;

 

i)

physische Offline-Reparatur von EDV-Ausrüstung;

 

j)

Offline-Data-Warehousing;

 

k)

Zeitungs-, Plakat- und Fernsehwerbung;

 

l)

Telefon-Helpdesks;

 

m)

Fernunterricht im herkömmlichen Sinne, z. B. per Post;

 

n)

Versteigerungen herkömmlicher Art, bei denen Menschen direkt tätig werden, unabhängig davon, wie die Gebote abgegeben werden;

 

o)

Videofonie, d. h. Telekommunikationsdienstleistungen mit Video-Komponente;

 

p)

Gewährung des Zugangs zum Internet und zum World Wide Web;

 

q)

Internettelefonie.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge