Schlagwörter

Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Vorsteuerausschluss, Verpflegungskosten, Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Verpflegungskosten trotz Nachweis der angefallenen Kosten

 

Kläger

PAGE Internacional Lda

 

Beklagter

Autoridade Tributária e Aduaneira

 

Rechtsfrage (Thema)

Erlaubt die korrekte Auslegung der Art. 168 Buchst. a und 176 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sowie der Grundsätze der Neutralität der Mehrwertsteuer und der Verhältnismäßigkeit dem portugiesischen Gesetzgeber, in Art. 21 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2 Buchst. d des Código do Imposto sobre o Valor Acrescentado das Recht auf Abzug der auf Verpflegungskosten gezahlten Vorsteuer auf 50 % zu begrenzen, selbst wenn der Steuerpflichtige nach¬weist, dass die Gesamtheit dieser Ausgaben in vollem Umfang in Ausübung seiner besteuerten wirtschaftlichen Tätigkeit getätigt wurde?

 

Normenkette

EGRL 112/2006 Art. 168 Buchst. a, Art. 176

 

Verfahrensgang

Tribunal Arbitral Tributário (Portugal)

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