Schlagwörter
Steuerbefreiung, Innergemeinschaftliche Lieferung, Mehrwertsteuer, Steuerneutralität, Echtheit der Unterschrift des Erwerbers, Unterschrift des Erwerbers, Pflicht des Lieferers, die Unterschrift des Erwerbers festzustellen
Kläger
Vekos Trade AD |
Beklagter
Direktor na Direktsia Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika, Varna, pri Tsentralno Upravlenie na Natsionalnata agentsia za prihodite |
Rechtsfrage (Thema)
1.Werden die Grundsätze der Steuerneutralität, der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes durch eine Verwaltungspraxis und eine Rechtsprechung verletzt, wonach es dem Verkäufer - dem Versender nach dem Beförderungsvertrag - obliegt, die Echtheit der Unterschrift des Erwerbers festzustellen und die Frage zu klären, ob sie von einer die Gesellschaft - den Erwerber - vertretenden Person, einem ihrer Angestellten mit entsprechender Position oder einer bevollmächtigten Person stammt?2.Hat in einem Fall wie dem vorliegenden Art. 138 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem unmittelbare Wirkung, und darf das nationale Gericht die Bestimmung unmittelbar anwenden?
Normenkette
Verfahrensgang
Administrativen sad Varna (Bulgarien) |
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