Schlagwörter

Kfz-Steuer, Frühere Kfz-Zulassung in anderem Mitgliedstaat, Höhere Kfz-Steuer aufgrund früherer Zulassung in anderem Mitgliedstaat, Ungleichbesteuerung gleicher Kfz

 

Kläger

Raúl Vítor Soares de Sousa

 

Beklagter

Autoridade Tributária e Aduaneira

 

Rechtsfrage (Thema)

Läuft es dem Unionsrecht, insbesondere Art. 110 AEUV, zuwider, wenn eine steuerrechtliche Vorschrift wie Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b des Código do Imposto Único de Circulação Fahrzeuge derselben Marke, desselben Models, mit demselben Verbrennungsmodus und desselben Alters höher besteuert, weil sie in anderen Mitgliedstaaten zugelassen waren?

 

Normenkette

AEUV Art. 110

 

Verfahrensgang

Tribunal Arbitral Tributário (Portugal)

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