Schlagwörter
Kfz-Steuer, Frühere Kfz-Zulassung in anderem Mitgliedstaat, Höhere Kfz-Steuer aufgrund früherer Zulassung in anderem Mitgliedstaat, Ungleichbesteuerung gleicher Kfz
Kläger
Raúl Vítor Soares de Sousa |
Beklagter
Autoridade Tributária e Aduaneira |
Rechtsfrage (Thema)
Läuft es dem Unionsrecht, insbesondere Art. 110 AEUV, zuwider, wenn eine steuerrechtliche Vorschrift wie Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b des Código do Imposto Único de Circulação Fahrzeuge derselben Marke, desselben Models, mit demselben Verbrennungsmodus und desselben Alters höher besteuert, weil sie in anderen Mitgliedstaaten zugelassen waren?
Normenkette
Verfahrensgang
Tribunal Arbitral Tributário (Portugal) |
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