Die EU-Taxonomie ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu verwirklichen und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Es handelt sich dabei um ein solides, wissenschaftsbasiertes Transparenzinstrument, mit dem Unternehmen und Investoren bei nachhaltigen Investitionsentscheidungen unterstützt werden sollen. Mit diesem delegierten Rechtsakt zur Taxonomie werden klare Leistungskriterien eingeführt, anhand deren bestimmt werden kann, welche Wirtschaftstätigkeiten – in den abgedeckten Sektoren – einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des Grünen Deals leisten. Diese Kriterien geben Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Grundlage an die Hand, die es ihnen ermöglicht, plausibel über grüne Tätigkeiten zu kommunizieren, und ihnen dabei hilft, den Übergang zur Nachhaltigkeit zu bewältigen. Die heute vorgelegten Kriterien decken die Wirtschaftstätigkeiten von ca. 40 % der in der EU niedergelassenen börsennotierten Unternehmen in Sektoren ab.[1], auf die fast 80 % der direkten Treibhausgasemissionen in Europa entfallen[2] Der EU-Taxonomierahmen soll nicht nur ein gemeinsames Klassifizierungssystem schaffen, sondern ist auch auf eine Verbesserung der Transparenz ausgelegt. Die Unternehmen (sowohl aus dem Finanzsektor als auch aus anderen Bereichen), die in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fallen, können die Kriterien des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie als Orientierungshilfe für ihren Übergang zur Nachhaltigkeit verwenden.

[1] Anteil der Unternehmen mit Sitz in der EU mit mehr als 500 Beschäftigten, die in unter den delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie fallenden Wirtschaftssektoren tätig sind (Quelle: Bloomberg).
[2] Quelle: Eurostat.

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