Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch
2. |
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See nach Maßgabe des Windenergie-auf-See-Gesetzes, |
3. |
eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf
sowie den Erhalt dieser Leistung nach dem Jahr 2040 und |
4. |
eine installierte Leistung von Biomasseanlagen von 8 400 Megawatt im Jahr 2030. |
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