Im Hauptvordruck ist außerdem anzugeben, ob das Grundstück ganz oder teilweise von einem begünstigten Rechtsträger oder für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (Grundsteuerbefreiung) oder ob die Voraussetzungen zur Gewährung einer Ermäßigung der Steuermesszahl vorliegen. An späterer Stelle sind dazu genauere Angaben zu machen (bei ausnahmsweise genehmigter Abgabe in Papierform in einem sog. Härtefall ist die Anlage "Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung GW-4" zusätzlich zur Anlage "Grundstück" auszufüllen; bei einer elektronischen Abgabe über ELSTER sind die Angaben zu den begünstigten Gebäuden/Gebäudeteilen und Flächen in der Anlage Grundstück GW-2 zu machen).

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