Wenn für den gesamten oder nur für einen Teil des Grundbesitzes die Voraussetzungen für eine Grundsteuerbefreiung oder -ermäßigung erfüllt sind, sind zusätzliche Angaben in der Anlage Grundstück zu machen und ein entsprechendes Häkchen im Hauptvordruck zu setzen. Die Ermäßigung der Steuermesszahl um 30 % für Wohnflächen wird allerdings automatisch auf Grundlage der Eintragungen in der Anlage Grundstück berücksichtigt. Eine ausdrückliche Beantragung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

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