Auswirkung des Abzugsbetrags
Begünstigtes Vermögen von bis zu 1 000 000 EUR wird im Fall der Regelverschonung durch den Verschonungsabschlag von 85 % und den Abzugsbetrag vollständig befrelt. Der Abzugsbetrag verringert sich gleitend bei einem Wert des begünstigten Vermögens zwischen 1 000 001 EUR und 2 999 999 EUR.
Beispiel:
Erblasser E hinterlässt seinem Sohn S einen Gewerbebetrieb mit einem gemeinen Wert von 2 000 000 EUR (Anteil Verwaltungsvermögen < 50 %).
Für S ergibt sich zunächst folgende Berechnung:
Betriebsvermögen (begünstigt) | 2 000 000 EUR | ||||
Verschonungsabschlag (85 %) | ./. 1 700 000 EUR | ||||
Verbleiben | 300 000 EUR | ||||
Abzugsbetrag | ./. 75 000 EUR | ||||
Steuerpflichtiges Betriebsvermögen | 225 000 EUR | ||||
Abzugsbetrag | 150 000 EUR | ||||
Verbleibender Wert (15 %) | 300 000 EUR | ||||
Abzugsbetrag | ./. 150 000 EUR | ||||
Unterschiedsbetrag | 150 000 EUR | ||||
Davon 50 % | ./. 75 000 EUR | ||||
Verbleibender Abzugsbetrag | 75 000 EUR |
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