Mit der folgenden Übersicht sollen noch einmal die verschiedenen Varianten der mittelbaren Grundstücksschenkung dargestellt werden.[1]

 
Schenker gibt/wendet Kaufpreis/Barmittel Mittelbare Schenkung (Grundstücksschenkung) Zuwendungslage Gegenstand Bemessungsgrundlage für die Schenkung
Für ein genau bezeichnetes Mietwohngrundstück ja Grundstück 90 % vom Steuerwert des Grundstücks
Für ein beliebiges Grundstück/Immobilie Nein Bargeldbetrag Nominalwert des Bargeldbetrages
Teil des Kaufpreises eines genau bezeichneten Grundstücks/Mietimmobilie Ja, sofern Kaufpreisanteil mehr als 10 %; nein, wenn Kaufpreisanteil unter 10 % Grundstücksteil Dem Geldbetrag entsprechender Anteil Steuerwert Grundstück (Verhältnisrechnung) Nominalwert des Bargeldbetrags
Kaufpreis über Grundstück im Zustand der Bebauung Ja Grundstück im Zustand der Bebauung 90 % aus Steuerwert des Grundstücks
Für genau bezeichnetes Mietwohngrundstück und Bau eines Grundstücks Ja Bebautes Grundstück 90 % vom Steuerwert des bebauten Grundstücks
Für die Errichtung eines Mietwohngebäudes auf einem dem Beschenkten gehörenden Grundstück Ja Gebäude 90 % aus Steuerwert des bebauten Grundstücks abzüglich Steuerwert des unbebauten Grundstücks
Für Aus-, An- oder Umbauten Ja Teil des Grundstücks 90 % vom Mehrwert des Steuerwerts des Grundstücks
Reparatur, Renovierung, Modernisierung Ja, sofern wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben Werterhöhung des Grundstücks 90 % vom Mehrwert des Steuerwerts des Grundstücks
[1] Aus Götzenberger, Optimale Vermögensübertragung, 4. Aufl. 2013, S. 430.

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