Rz. 47
Das Buchwertprinzip ist auch möglich, wenn bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils einzelne Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens steuerneutral zurückbehalten werden; Voraussetzung ist, dass der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nicht veräußert oder aufgibt. Damit wird ein schrittweiser Generationswechsel möglich.
Beispiel 1:
U betreibt auf dem ihm gehörenden Grundstück ein Einzelunternehmen. Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge will U seinen Sohn S zu 50 % an seinem Unternehmen beteiligen. Zur Absicherung seiner Altersvorsorge will U das Grundstück aber noch nicht – auch nicht anteilig – auf S übertragen. Das Grundstück dient auch nach der Aufnahme des S ausschließlich betrieblichen Zwecken; seine Buchwertfortführung ist möglich.
Beispiel 2:
U ist zu 50 % als Kommanditist an der XU-KG beteiligt. U vermietet ein ihm allein gehörendes Grundstück an die XU-KG, auf dem die XU-KG ihr Unternehmen betreibt. Das Grundstück stellt damit notwendiges Sonderbetriebsvermögen des U bei der XU-KG dar. Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge will U die Hälfte seines Kommanditanteils auf seinen Sohn S übertragen. Zur Sicherung seiner Altersvorsorge will U das Grundstück noch nicht auf S übertragen; er kann für dieses Grundstück den Buchwertansatz beibehalten.
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