Die Energiekosten werden in der Kostenstelle des Verbrauchers erfasst. Die Kosten für die eigene Herstellung der Energie werden wie bei einem Fremdbezug behandelt. Die eigene Herstellung ist ein zusätzlicher Prozess, der in einer Hilfskostenstelle getrennt abgerechnet wird. Zu den Kosten der Energieversorgung gehören auch die Kosten für Mitarbeiter und Material in den Werkstätten, die für die Einrichtung und den Betrieb der Energieverteilung zuständig sind.

 
Praxis-Tipp

Preisvorteile durch eigene Energieherstellung

Entscheiden Sie, ob über die Verrechnungspreise der Vorteil der eigenen Herstellung von Energie an die abnehmenden Kostenstellen weitergegeben wird. Um die Marktveränderungen, die durch Verschiebungen in den realen Energiekosten entstehen, auch in Ihrem Unternehmen nachzuvollziehen, ist es sinnvoll, die internen Kostenstellen annähernd mit Marktpreisen zu belasten, auch wenn die eigene Energieerzeugung preiswerter ist. Auf diese Weise wird in den Kostenstellen der Energieerzeugung ein Profit ausgewiesen.

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