Grundsätzlich muss eine Lesbarmachung bzw. Auswertung der elektronischen Rechnungen nicht nur vom Datenträger (z. B. DVD, USB-Stick, ... ), sondern auch aus dem System selbst (hauseigenes Buchführungsprogramm) möglich sein. Bei einem Systemwechsel muss daher das alte System noch vorgehalten werden. Nach Ablauf des 5. Jahres nach der Umstellung ist es ausreichend, wenn die Daten nur noch auf Datenträgern vorgehalten werden.[1]

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