Auch im Zuge einer Kapitalerhöhung können neue Gesellschafter der GmbH beitreten. Denn grundsätzlich besteht keine Übernahmeverpflichtung der Altgesellschafter hinsichtlich der neu geschaffenen Geschäftsanteile. So können bei einer Kapitalerhöhung nur Fremdgesellschafter zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile zugelassen werden, sofern die Altgesellschafter auf ihr Bezugsrecht verzichten. Bei Umwandlungsvorgängen kommt es zu einem Gesellschafterwechsel, wenn die GmbH-Anteile auf einen anderen Rechtsträger übergehen, z. B. bei einer Verschmelzung durch Aufnahme durch einen anderen Rechtsträger. Auch durch einen sog. Anwachsungsvorgang kann sich der Anteilseigner ändern, z. B. wenn zunächst eine OHG Gesellschafterin der GmbH war, die OHG aus 2 Gesellschaftern bestand und nun ein Gesellschafter ausscheidet und der andere Gesellschafter das Unternehmen fortführt. Aus der OHG würde ein Einzelkaufmann, welcher nun anstelle der OHG GmbH-Gesellschafter wäre.

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