Die Übermittlung der Einnahmen-Überschussrechnung ist nur noch mit Authentifizierung digital möglich.[1] Ein standardisiertes Anlageverzeichnis (Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften Anlage AVSE) ist dabei notwendiger Bestandteil der Einnahmen-Überschussrechnung. Die Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) ist ggf. beizufügen.

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