Überblick

Das Thema der Einkünfte aus der THG-Quote bei Elektrofahrzeugen kann sowohl den unternehmerischen als auch den privaten Bereich betreffen. Gerade im privaten Bereich bestanden bis vor kurzem aber noch viele Unsicherheiten bezüglich der korrekten steuerlichen Würdigung. Aktuell hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einer Meldung auf seine Homepage hierzu geäußert. Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist hiernach die Frage, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen handelt. Für Privatpersonen unterliegt der Erlös nicht der Einkommensteuer. Für andere Bereiche können Prämienerlöse je nach Nutzung des Fahrzeugs steuerpflichtig sein.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), § § 3 Abs. 9 UStG, § 15 EStG, § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG.

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