Abgrenzung der Gewinnerzielungsabsicht zur Liebhaberei
- bei einem Architekten → BFH vom 12.9.2002 (BStBl 2003 II S. 85),
- bei einem Bootshandel mit langjährigen Verlusten →BFH vom 21.7.2004 (BStBl II S. 1063),
- bei einem Erfinder → BFH vom 14.3.1985 (BStBl II S. 424),
- bei Vermietung einer Ferienwohnung → BFH vom 5.5.1988 (BStBl II S. 778),
- beim Betrieb eines Gästehauses →BFH vom 13.12.1984 (BStBl 1985 II S. 455),
- bei einem als sog. Generationenbetrieb geführten Unternehmen →BFH vom 24.8.2000 (BStBl II S. 674),
- bei einem unverändert fortgeführten regelmäßig Verluste bringenden Großhandelsunternehmen → BFH vom 19.11.1985 (BStBl 1986 II S. 289),
- bei einem Künstler → BFH vom 6.3.2003 (BStBl II S. 602),
- bei Vercharterung eines Motorbootes →BFH vom 28.8.1987 (BStBl 1988 II S. 10),
- bei einer Pferdezucht →BFH vom 27.1.2000 (BStBl II S. 227),
- bei einem hauptberuflich tätigen Rechtsanwalt →BFH vom 22.4.1998 (BStBl II S. 663) und vom 14.12.2004 (BStBl 2005 II S. 392),
- bei Betrieb einer Reitschule →BFH vom 15.11.1984 (BStBl 1985 II S. 205),
- bei einem Schriftsteller → BFH vom 23.5.1985 (BStBl II S. 515),
- bei einem Steuerberater →BFH vom 31.5.2001 (BStBl 2002 II S. 276),
- bei Betrieb eines Trabrennstalls → BFH vom 19.7.1990 (BStBl 1991 II S. 333).
Anlaufverluste
- Verluste der Anlaufzeit sind steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn die Tätigkeit von Anfang an erkennbar ungeeignet ist, auf Dauer einen Gewinn zu erbringen (→BFH vom 23.5.1985 – BStBl II S. 515 und vom 28.8.1987 – BStBl 1988 II S. 10).
- Bei der Totalgewinnprognose ist zu berücksichtigen, dass sich z. B. bei Künstlern und Schriftstellern positive Einkünfte vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen lassen (→BFH vom 23.5.1985 – BStBl II S. 515 und vom 6.3.2004 – BStBl II S. 602).
Betriebszweige
Wird sowohl eine Landwirtschaft als auch eine Forstwirtschaft betrieben, ist die Frage der Gewinnerzielungsabsicht getrennt nach Betriebszweigen zu beurteilen (→BFH vom 13.12.1990 – BStBl 1991 II S. 452).
Beweisanzeichen
Betriebsführung
Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Betriebsführung, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten. Dies erfordert eine in die Zukunft gerichtete langfristige Beurteilung, wofür die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können (→ BFH vom 5.5.1988 – BStBl II S. 778).
Umstrukturierungsmaßnahmen
Geeignete Umstrukturierungsmaßnahmen können ein gewichtiges Indiz für das Vorhandensein einer Gewinnerzielungsabsicht darstellen, wenn nach dem damaligen Erkenntnishorizont aus der Sicht eines wirtschaftlich vernünftig denkenden Betriebsinhabers eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass sie innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zum Erreichen der Gewinnzone führen würden (→BFH vom 21.7.2004 – BStBl II S. 1096).
Verlustperioden
Bei längeren Verlustperioden muss für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Stpfl. die Tätigkeit nur aus den im Bereich einer Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (→ BFH vom 19.11.1985 – BStBl 1986 II S. 289). Fehlende Reaktionen auf bereits eingetretene hohe Verluste und das unveränderte Beibehalten eines verlustbringenden Geschäftskonzepts sind ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht. An die Feststellung persönlicher Gründe und Motive, die den Stpfl. zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, sind in diesen Fällen keine hohen Anforderungen zu stellen (→BFH vom 17.11.2004 – BStBl 2005 II S. 336).
Personengesellschaft
gewerblich geprägte Personengesellschaft
→R 15.8 Abs. 6
umfassend gewerbliche Personengesellschaft
→H 15.8 (5) Gewinnerzielungsabsicht
Persönliche Gründe
Im Lebensführungsbereich liegende persönliche Gründe für die Fortführung einer verlustbringenden Tätigkeit
- können sich aus der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommensphäre ergeben (→BFH vom 19.11.1985 – BStBl 1986 II S. 289 und vom 31.5.2001 – BStBl 2002 II S. 276),
- liegen vor, wenn die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit den Abzug von Gehaltszahlungen an nahe Angehörige ermöglichen soll (→BFH vom 26.2.2004 – BStBl II S. 455).
- können wegen des mit dem ausgeübten Beruf verbundenen Sozialprestiges vorliegen (→BFH vom 14.12.2004 – BStBl 2005 II S. 392).
Selbstkostendeckung
Ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, wer Einnahmen nur erzielt, um seine Selbstkosten zu decken (→BFH vom 22.8.1984 – BStBl 1985 II S. 61).
Totalgewinn
Gewinnerzielungsabsicht ist das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns. Dabei ist unter dem Begriff "Totalgewinn" bei neu eröffneten Betrieben das positive Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen. Bei bereits bestehenden Betrieben sind f...
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen