Die Einkommensteuer-Richtlinien 2005 in der Fassung vom 16. Dezember 2005 (BStBl I Sondernummer 1/2005) sind mit den Abweichungen, die sich aus der Änderung von Rechtsvorschriften für die Zeit bis zum 31.12.2007 ergeben, letztmals für die Veranlagung zur Einkommensteuer des VZ 2007 weiter anzuwenden.

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