Widerrufsinformation
Abschnitt 1
Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer* kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Pflichtangaben erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
[1]
[2]
[2a]
[2b]
[2c]
Abschnitt 2
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche vertragliche Pflichtangaben
Die Pflichtangaben nach Abschnitt 1 Satz 2 umfassen:
1. |
den Namen und die Anschrift des Darlehensgebers und des Darlehensnehmers; |
2. |
die Art des Darlehens; |
3. |
den Nettodarlehensbetrag; |
4. |
den effektiven Jahreszins; |
7. |
die Vertragslaufzeit; |
9. |
die Auszahlungsbedingungen; |
10. |
den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung sowie gegebenenfalls anfallende Verzugskosten; |
11. |
einen Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen; |
13. |
das Recht des Darlehensnehmers, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen; |
14. |
die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde; |
15. |
das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung des Vertrags; |
16. |
den Hinweis, dass der Darlehensnehmer Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren hat, und die Voraussetzungen für diesen Zugang; |
[3]
18. |
einen Hinweis, dass der Darlehensnehmer Notarkosten zu tragen hat; |
19. |
die vom Darlehensgeber verlangten Sicherheiten und Versicherungen, im Fall von entgeltlichen Finanzierungshilfen insbesondere einen Eigentumsvorbehalt; |
21. |
den Namen und die Anschrift des beteiligten Darlehensvermittlers; |
22. |
im Zusammenhang mit dem Verbraucherdarlehensvertrag erhobene Kontoführungsgebühren sow... |
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