Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur zweiten Säule der sog. Zwei-Säulen-Lösung.

Säule 1: Regelungen für die (partielle) Umverteilung von Besteuerungsrechten multinationaler Unternehmensgruppen ("wo" der Besteuerung)

Die Säule 1 ist eine Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung, die es Unternehmen ermöglicht, in anderen Staaten wirtschaftlich tätig zu werden, ohne dort physisch präsent zu sein. Ohne physischen Anknüpfungspunkt werden die daraus resultierenden Gewinne aber nicht dort besteuert, wo sie erwirtschaftet wurden. Dem soll durch die Schaffung neuer steuerlicher Anknüpfungspunkte und neuer Regelungen für die zwischenstaatliche Gewinnverteilung begegnet werden.

Säule 2: Ausarbeitung von Regelungen für eine globale effektive Mindestbesteuerung ("wie hoch" besteuern)

Schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen sollen mit der Säule 2 bekämpft werden. Infolge der Digitalisierung wächst die wirtschaftliche Bedeutung von immateriellen Werten, die leicht verlagert und deswegen für Steuerplanungszwecke gezielt eingesetzt werden können. Die Sicherstellung einer effektiven Mindestbesteuerung soll diesen Risiken für das Steueraufkommen entgegenwirken. Hier soll eine allgemeine Mindestgrenze unabhängig davon eingreifen, welche Steuervergünstigungen von einzelnen Staaten gewährt und welche Steuerplanungen von einzelnen Unternehmen implementiert wurden. Bei Unterschreitung sollen die bei Säule 2 entwickelten Nachversteuerungsinstrumente die Besteuerungslücke schließen.

Mindeststeuergesetz (MinStG) setzt Säule 2 um

Mit dem Gesetzes werden Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung verpflichtet, niedrig besteuerte Gewinne nachzuversteuern: Wenn beispielsweise ein Unternehmen in einem Land effektiv nur 8 Prozent Steuern auf seine Erträge zahlt, muss die Differenz zum Mindestsatz (hier 7 Prozent) zu Hause nachversteuert werden. Weltweit fallen schätzungsweise ca. 8.000 Konzerne unter die globale Mindestbesteuerung, darunter 600 bis 800 deutsche.

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