Die Einbringung der Wirtschaftsgüter ist nach § 20 UmwStG auch zu einem beliebigen Wert zwischen Buch- und gemeinem Wert möglich. Beim Ansatz von sog. Zwischenwerten ist nach Rdnr. 20.18 UmwSt-Erlass eine einheitliche, d. h. gleichmäßige Aufstockung bei allen Wirtschaftsgütern vorzunehmen.
Wird wie im Beispielsfall eine teilweise Aufdeckung der stillen Reserven im Anlagevermögen von z. B. 100.000 EUR vorgenommen, ergibt sich folgende Eröffnungsbilanz:
Eröffnungsbilanz der A-GmbH zum 1.1.2022 | |||||
---|---|---|---|---|---|
Anlagevermögen bisher | 10.000 EUR | Gez. Kapital bisher | 25.000 EUR | ||
Anlagevermögen neu | 300.000 EUR | Gez. Kapital neu | 150.000 EUR | 175.000 EUR | |
Umlaufvermögen bisher | 90.000 EUR | Verbindlichkeiten bisher | 75.000 EUR | ||
Umlaufvermögen neu | 30.000 EUR | Verbindlichkeiten neu | 180.000 EUR | 255.000 EUR | |
430.000 EUR | 430.000 EUR |
Beim Zwischenwertansatz entsteht für A ein Veräußerungsgewinn i. H. v. 100.000 EUR (Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und begünstigter Steuersatz nach § 34 EStG werden nicht gewährt). Ein anteiliger Geschäfts- oder Firmenwert kann nur dann angesetzt werden, wenn zuvor die übrigen Wirtschaftsgüter bereits vollständig aufgestockt worden sind.
Für A ergeben sich somit folgende Anschaffungskosten:
Wert des übertragenen Vermögens: | |
Anschaffungskosten der neuen Anteile: | |
Aktiva 330.000 EUR abzgl. Verbindlichkeiten 180.000 EUR | 150.000 EUR |
Anschaffungskosten der Alt-Anteile | + 25.000 EUR |
Anschaffungskosten insgesamt | 175.000 EUR |
Die Anschaffungskosten der neuen GmbH-Anteile betragen beim Zwischenwertansatz 150.000 EUR. Die erhaltenen GmbH-Anteile gelten ebenfalls als Anteile i. S. v. § 17 EStG sowie als sperrfristbehaftete Anteile i. S. v. § 22 Abs. 1 UmwStG.
Veräußerungsgewinn steuern
Mit dem Zwischenwertansatz besteht die Möglichkeit, die Höhe des Veräußerungsgewinns exakt zu steuern, was sich z. B. als hilfreich bei der Nutzung von Verlustvorträgen erweisen kann. Die Restriktionen bei der Veräußerung der erhaltenen Anteile innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung sind allerdings zu beachten.
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