IAS 1 verlangt eine Reihe von Angaben zur Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals. Der Abschlussadressat soll insbesondere informiert werden über die Quellen, aus denen sich die Zu- oder Abnahme des Reinvermögens speisen.

Quellen der Eigenkapitalerhöhung oder Eigenkapitalminderung sind:

  • Transaktionen mit Anteilseignern (z.B. Barkapitalerhöhung oder Ausschüttung),
  • das Gesamtergebnis als Summe aus Periodenergebnis (Gewinne oder Verluste) und sonstigem, nicht in der GuV berücksichtigtem Einkommen, etwa aus der Bewertung von available-for-sale-Finanzinstrumenten oder aus der Neubewertung (revaluation) von Sachanlagevermögen.

Für die Aufschlüsselung der verlangten Angaben sieht IAS 1 folgende Formate vor:

  • In einer Eigenkapitalveränderungsrechnung (= Eigenkapitalspiegel) sind die Transaktionen mit Gesellschaftern aufzuschlüsseln. Das Gesamtergebnis geht in den Eigenkapitalspiegel i. d. R. nur aggregiert als Summe ein (IAS 1.106).
  • In der Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) ist zumindest das nicht in der GuV berücksichtigte Einkommen (other comprehensive income) aufzuschlüsseln, daneben wahlweise, als Alternative zu einer separaten GuV, die erfolgswirksamen Aufwendungen und Erträge (IAS 1.81 ff.).

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