BMF, 9.7.2021, IV C 6 - S 2133 - b/21/10001 :002

Bezug: BMF-Schreiben vom 28.09.2011 – IV C 6 – S 2133b/11/10009
  BMF-Schreiben vom 24.05.2016 – IV C 6 – S 2133b/16/10001 :001
  BMF-Schreiben vom 16.05.2017 – IV C 6 – S 2133-b/17/10003
  BMF-Schreiben vom 06.06.2018 – IV C 6 – S 2133-b/18/10001
  BMF-Schreiben vom 02.07.2019 – IV C 6 – S 2133-b/19/10001
  BMF-Schreiben vom 23.07.2020 – IV C 6 – S 2133-b/20/10002 :003

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.5) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuern.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen (Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023). Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2021 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2021 oder 2021/2022 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2021 und für Echtfälle ab Mai 2022 gegeben sein.

Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 5b

 

Fundstellen

BStBl I, 2021, 911

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