Überblick

Neben den großen Aufgaben in der Buchhaltung, wie das Bearbeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten und den damit verbundenen Zahlungsströmen, sind traditionell viele weitere Arbeiten in diesem Unternehmensbereich angesiedelt. Dazu gehört z. B. die Abrechnung der Reisekosten, die Kassenführung oder die Bewertung von Vermögensgegenständen und der Bestände. Für solche Aufgaben gibt es spezielle digitale Lösungen, die entweder in die Buchhaltungsanwendung integriert sind oder eigenständige Anwendungen mit Schnittstellen zur Finanzsoftware. So individuell diese Bereiche sind, so speziell sind hier die Lösungen zur Digitalisierung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 147 Abs. 2 Abgabenordnung (AO)

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), BMF, Schreiben v. 28.11.20219, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001

§ 253 HGB Niederstwertprinzip, § 253 Abs. 1 HGB Wertaufholungsgebot

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