Redundanz liegt vor, wenn identische Informationen in einer Informationsquelle mehrfach vorhanden sind und die betroffene Information in einem der Speicherorte ohne Informationsverlust gelöscht werden könnte. Hierfür müssen nicht zwangsläufig Dubletten vorliegen; Redundanz ist schon gegeben, wenn Debitorenstammdaten wie z. B. Telekommunikations-Kontaktdaten sowohl im Rechnungswesen-System als auch im Fakturierungssystem vorgehalten werden.

Redundanz führt in der Regel zu Nachteilen:

  • unnötige Erhöhung der Speichermenge
  • abweichende und somit fehlerhafte Datenbestände
  • erhöhter Wartungsaufwand
  • Verwechslungsgefahren.

Redundanz ist aber nicht immer nachteilig. So wird der Fallschirmspringer seinen Sprung nur mit einem redundanten (Reserve-) Fallschirm und dem damit verbundenen Sicherheitsgefühl durchführen. Im Falle von Daten in Rechnungswesen-Systemen sind Redundanzen aber in den meisten Fällen vermeidbar und für eine gute Datenqualität schädlich.

 
Praxis-Beispiel

Redundanzfreiheit bei Vertreterdaten

Im Rechnungswesen-System der Möglichst-keine-Redundanz AG werden die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Vertreter von Kreditoren, die gleichzeitig erste Ansprechpartner für Rückfragen sind, nicht (erneut) gespeichert. Vielmehr wird über die Kreditorennummer ein Querverweis zur Kontaktdatenbank hergestellt, in der sämtliche Stammdaten der jeweiligen Vertreter gespeichert sind.

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