Wesentliche Voraussetzung zum Aufbau einer Deckungsbeitragsrechnung ist eine Aufspaltung der Kosten. Bei der einstufigen und auch der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung werden die Kosten im Rahmen der Kostenplanung bereits auf Kostenstellenebene in beschäftigungsabhängige Kosten = variable Kosten und beschäftigungsunabhängige Kosten = fixe Kosten gespalten. Für die variablen Kosten wird dabei ein linearer Kostenverlauf, d. h. Proportionalität zur Beschäftigung unterstellt. Man kann davon ausgehen, dass diese Annahme in den meisten Fällen mit genügender Genauigkeit der Realität entspricht. Lediglich in der besonderen Situation intensitätsmässiger Anpassung (Veränderung der Produktionsgeschwindigkeit) oder bei quantitativen Anpassungsprozessen, die zu Kostensprüngen führen, ist der lineare Kostenverlauf zu modifizieren.

 
Achtung

Kostenzurechnung ist Hauptproblem

Die Kostenauflösung stellt das eigentliche Problem der Deckungsbeitragsrechnung dar. Die Aussagefähigkeit von Deckungsbeiträgen ist nur dann gegeben, wenn es gelingt, Bezugsgrößen zur Messung der Beschäftigung und deren Veränderung zu finden und eine ausreichend genaue Aufsplittung der Kosten als fix oder proportional erfolgen kann. Sofern eine mehrstufige Untergliederung des Fixkostenblocks erfolgen soll, ist es darüber hinaus erforderlich, die fixen Kosten in zurechenbare Teilblöcke zu untergliedern. Dies kann beispielsweise erfolgen nach Produktgruppen, nach Bereichen, nach Regionen etc.

Für den Aufbau einer Deckungsbeitragsrechnung mit relativen Einzelkosten sind die Kosten in Leistungskosten und Bereitschaftskosten zu unterscheiden. Leistungskosten sind dabei direkt den einzelnen Produkten, Aufträgen, Kostenträgern zurechenbar. Bereitschaftskosten müssen ihrerseits unterschieden werden, inwieweit sie zumindest einer Produktgruppe, einem Bereich, einer Region zugerechnet werden können. Solche Bereitschaftskosten werden als Bereitschaftskosten I bezeichnet. Bereitschaftskosten, die nur dem Gesamtunternehmen als Einzelkosten zugerechnet werden können, fallen in die Kategorie der Bereitschaftskosten II. Im Unterschied zum vorher dargestellten Typ der Deckungsbeitragsrechnung (einstufig oder mehrstufig) steht bei der Einzelkostenrechnung nicht das Verhalten der Kosten zur Beschäftigung im Vordergrund, sondern deren Zurechenbarkeit.

Es sei darauf hingewiesen, dass Deckungsbeitragsrechnungen des ersten Typs vorwiegend in Fertigungsunternehmen eingesetzt werden können. Deckungsbeitragsrechnungen des zweiten Typs weisen Vorteile beim Einsatz in Dienstleistungsunternehmen auf.

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