Die Umsetzung und der Umsetzungsaufwand für die CSRD hängt selbstverständlich zunächst von der eigenen Startposition ab, d. h. davon, ob das betroffene Unternehmen bereits den Anforderungen der NFRD unterliegt bzw. bereits einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht oder erstmalig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen berichten bereits seit 2017 nach den Vorgaben der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – der derzeitig geltenden Vorgängerrichtlinie der CSRD – und auch andere Unternehmen veröffentlichen seit einigen Jahren aufgrund steigender Stakeholder-Erwartungen freiwillige Nachhaltigkeitsberichte in Anlehnung an verschiedenste Standards wie bspw. jene der Global Reporting Initiative (GRI). Es wäre jedoch ein Irrglaube zu meinen, dass es bei diesen Unternehmen ausreichen würde, den bestehenden Nachhaltigkeitsbericht einfach fortzuführen und lediglich um einige Dinge anzureichern. Auch für bereits berichtende Unternehmen resultiert aus den mit der CSRD im Huckepack kommenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein wesentlicher Umsetzungsaufwand. Viele der mehr als 1000 zu sammelnden Datenpunkte, die sich aus den aktuellen 82 Disclosure Requirements ergeben, werden von den meisten Unternehmen aktuell nicht bzw. nicht in der geforderten Qualität erhoben. Für Unternehmen, die bis dato noch keinen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht haben, ist der Umsetzungsaufwand ungleich größer. Hier müssen die geforderten Strukturen und Prozesse von Grund auf neu aufgebaut werden und entsprechendes Wissen im Nachhaltigkeitsreporting geschaffen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge