Seit dem 23.7.2021 ist für Unternehmen die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus möglich. Das Verlängerungsprogramm zur Ü-Hilfe III unterstützt von den corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im III. Quartal 2021 betroffenen Unternehmen im Förderzeitraum Juli-September 2021.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mind. 30 % im Förderzeitraum und auch die Antragstellung für diese Förderung kann ausschließlich durch prüfende Dritte, z. B. Steuerberater, erfolgen.

Ergänzend zur Ü-Hilfe III ist in das Programm der Überbrückungshilfe III Plus aufgenommen eine Personalkostenhilfe für die Unternehmen, die im Rahmen der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung im Unternehmen erhöhen. Die Personalkostenhilfe kann alternativ als "Restart-Prämie" zur allgemeinen Personalkostenpauschale beantragt werden. Sie erfolgt als Zuschuss zu den durch die Personalerhöhung/-rückholung steigenden Personalkosten.

Für von der Insolvenz bedrohte Unternehmen enthält das Förderpaket Erleichterungen durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen. Für im Rahmen der Maßnahmen zur insolvenzabwendenden Restrukturierung entstehende Gerichtskosten können die Unternehmen Erstattungen von bis zu 20.000 EUR pro Monat beantragen.

Auch mit der Überbrückungshilfe III Plus werden weiterhin bauliche Maßnahmen und Investitionen im Rahmen der Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung gefördert. Es ist hier durch das BMWi im Corona-FAQ eine Positivliste aufgenommen worden, welche die förderfähigen Maßnahmen konkret auflistet.

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