Für die aufbauorganisatorische Gesamtverankerung gibt es drei wesentliche Möglichkeiten, wie die Verantwortung geregelt werden kann, wobei die Letztverantwortung immer in der Unternehmensleitung liegt (vgl. Abb. 28):

  1. Einführung einer eigenen Abteilung Nachhaltigkeitsmanagement mit Gesamtverantwortung.
  2. Übertragung der Gesamtverantwortung auf eine bestehende Abteilung, der auf Basis der oben genannten Parameter die wesentlichste Rolle zukommt. Dies können sowohl Abteilungen mit Stabs- als auch Linienfunktion sein.
  3. Einführung eines "Sustainability-Boards", in dem alle Unternehmensfunktionen eingebunden sind.

Abb. 28: Wesentliche Möglichkeiten der aufbauorganisatorischen Gesamtverankerung

Dem Controlling kann die Führungsrolle und Gesamtverantwortung nur dann zukommen, wenn es im Unternehmen als Business Partner wertgeschätzt wird und entsprechende Kompetenzen aufweist (siehe dazu auch Kapitel 3.9). Ist diese Grundvoraussetzung gegeben, gilt es für das Controlling abzuwägen, ob es diese Führungsrolle auch tatsächlich ausüben möchte (Rolemaking vs. Roletaking). Wie Studien zeigen, waren Controller dabei bislang eher zurückhaltend. So wurde Nachhaltigkeit von Controllern in der Zukunftsstudie der WHU als auch der darauf aufbauenden aktuelleren Studie der FH Oberösterreich weder im derzeitigen Stellenwert noch im zukünftigen Bedeutungszuwachs als Top-Thema genannt.[1] Auch in der aktuellen Green Controlling Studie des ICV sehen nur 19 % der Befragten eine hohe oder sehr hohe Verantwortung der Controller für die Planung und Steuerung ökologischer und sozialer Maßnahmen.[2] Ob dies angesichts der steigenden Bedeutung der Nachhaltigkeit ein Fehler ist, wird sich zeigen. Möglicherweise muss sich die Verantwortung erst sukzessive über die Jahre entwickeln, wie es auch in der Vergangenheit bei anderen neuen Controllingaufgabenfeldern der Fall war.

In Stellenausschreibungen für Nachhaltigkeitsmanager finden sich heute durchaus typische Controlleraufgaben, wie das Jobprofil "Sustainability Manager" der Strabag SE zeigt:[3]

  1. Erkennung und Aufbereitung relevanter Trends zu Nachhaltigkeitsthemen für die Bauwirtschaft sowie Ableitung und Initiierung von entsprechenden Projekten
  2. Projektorganisation sowie Unterstützung der Fachbereiche bei der Projektdurchführung
  3. Monitoring, Controlling und Reporting der Nachhaltigkeitsziele
  4. Mitarbeit bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  5. Monitoring gesetzlicher Neuerungen sowie Ableitung entsprechender Maßnahmen
  6. Interne und externe Nachhaltigkeitskommunikation

Für Controller besteht durch eine zögerliche Haltung die Gefahr, dass sie nur mehr für den finanziellen Teil der Unternehmenssteuerung Ansprechpartner für das Management sind und damit den Anspruch der "Single Source of Truth" der Informationsversorgung des Managements verlieren. Dieser Anspruch wurde in der zweiten Version des IGC-Controller-Leitbilds im Jahr 2002 explizit beschrieben: "Controller sorgen für Strategie-, Ergebnis-, Finanz-, Prozesstransparenz". Damit wurde zu einem frühen Zeitpunkt deutlich gemacht, dass Controlling weit über die rein finanzielle Dimension hinausgehen soll. Rückblickend kann dies als Auftrag gesehen werden, auch für die nicht-finanzielle Nachhaltigkeitstransparenz zu sorgen.

Die gesamtorganisatorische Verankerung der Nachhaltigkeit bestimmt maßgeblich den Umfang der Aufgaben im Nachhaltigkeitscontrolling in der Controlling-Abteilung und deren Anpassungsbedarf. Am unteren Ende bedeutet dies, dass sich das Controlling lediglich um finanzielle Aspekte der Nachhaltigkeit, wie die Bewertung von Investitionen oder Kostenaspekte kümmert und daher wenig Anpassungsbedarf hat. Am oberen Ende der Skala liegt die Gesamtverantwortung mit entsprechenden organisatorischen Konsequenzen. Aus Sicht des ICVs sollte sich die Controllingorganisation auf ein umfassendes und aktives Controlling der Nachhaltigkeit konzentrieren (mittlerer Bereich in Abb. 29).

Abb. 29: Umfang Rolle der Controllingorganisation in der Nachhaltigkeit

Sind die Rolle und der Aufgabenumfang des Controllings geklärt, stellt sich die Frage, wer sich in der Controllingorganisation um die Nachhaltigkeit kümmert? Dazu gibt es zwei grundsätzliche Zugänge, wobei auch eine Mischform möglich wäre:

  1. Einführung von expliziten Nachhaltigkeitscontrolling-Stellen, welche sämtliche Aufgaben des IGC-Controlling-Prozessmodells wahrnehmen, soweit sie der Controllingorganisation zugeordnet werden. Dies bedeutet, dass sich eine oder in größeren Organisationen mehrere Personen ausschließlich um das Controlling der Nachhaltigkeit von der Nachhaltigkeitsstrategie über die operative Planung hin zum Reporting, Projekt- und Investitionscontrolling kümmern (vgl. Abb. 30 links).
  2. Sämtliche Controllingprozesse werden um die Nachhaltigkeitsdimensionen erweitert, d. h. Controller müssen ihre bestehenden Aufgaben um das Thema Nachhaltigkeit ergänzen. Beispielsweise müssten Controller, die für das Reporting verantwortlich sind, auch das Nachhaltigkeitsreporting übernehmen (vg...

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