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[ja] [n. a.] Wurde gem. § 314 Abs. 1 Nr. 7 HGB eine Angabe des Bestands von konzerneigenen Anteilen am Mutterunternehmen unter Nennung der Zahl, des Nennbetrags oder rechnerischen Werts sowie des Anteils am Kapital des Mutterunternehmens gemacht?  
[ja] [n. a.] Wurde die Anzahl der Aktien jeder Gattung der während des Geschäftsjahrs im Rahmen des genehmigten Kapitals gezeichneten Aktien des Mutterunternehmens angegeben, wobei zu Nennbetragsaktien der Nennbetrag und zu Stückaktien der rechnerische Wert für jede von ihnen anzugeben ist (§ 314 Abs. 1 Nr. 7a HGB), und wurden Angaben über das Bestehen von Genussscheinen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, aus denen das Mutterunternehmen verpflichtet ist, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen (§ 314 Abs. 1 Nr. 7b HGB), gemacht?  

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