Rz. 89

 
    Allgemeine Angaben  
[ja] [n. a.] Liegen entsprechend § 313 Abs. 3 Satz 2 HGB Angaben über die Anwendung der Ausnahmeregelung, wenn Angaben über im Konzernanteilsbesitz stehende Unternehmen weggelassen werden (§ 313 Abs. 3 Satz 1 HGB), vor? Konzernanhang, Rz. 45 ff.
    Voll konsolidierte Tochterunternehmen  
[ja] [n. a.] Wurden nach § 313 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 HGB Angaben über in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen gemacht? Konzernanhang, Rz. 45 ff.
[ja] [n. a.] Liegen entsprechend § 313 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 HGB Angaben über nicht einbezogene Tochterunternehmen vor? Konzernanhang, Rz. 45 ff.
[ja] [n. a.] Wird der Regelung des DRS 23, Rz. 207 entsprochen und werden folgende Angaben im Rahmen der Erläuterung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzernanhang gemacht? Konzernanhang, Rz. 45 ff.

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[n. a.]

[n. a.]

[n. a.]

[n. a.]

[n. a.]

[n. a.]
  1. Freiwillige Anwendung des Standards bei Asset Deals und vermögensübertragenden Umwandlungen im Konzernabschluss (vgl. DRS 23, Rz. 3);

    b) Anwendung von § 301 Abs. 2 Satz 5 HGB und Begründung der Inanspruchnahme der Ausnahmeregel (vgl. DRS 23, Rz. 15);

    c) Anwendung des DRS 23, Rz. 18 und Rz. 48, falls Anteile an Tochterunternehmen im Handelsbestand gem. § 340e Abs. 3 HGB gehalten werden;

    d) Einbeziehung schuldrechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen im Rahmen der Kapitalkonsolidierung in besonderen Fällen (vgl. Rz. 19 und Rz. 45);

    e) Berücksichtigung wirtschaftlicher Beteiligungsquoten an Tochterunternehmen (vgl. DRS 23, Rz. 47 und Rz. 95) und deren Begründung. Diese Angaben können auch im Rahmen der Anwendung von § 313 Absatz 2 Nr. 1 HGB gemacht werden;

    f) Erläuterung der bei der Ermittlung des neubewerteten Eigenkapitals verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (vgl. DRS 23, Rz. 51 ff.);

    g) Anwendung von § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB (vorläufige Kapitalkonsolidierung; vgl. DRS 23, Rz. 77 ff. und Rz. 118), deren Begründung sowie deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Folgeperiode. Werden die Vorjahreszahlen angepasst (vgl. DRS 23, Rz. 79), ist dies ebenfalls anzugeben;

    h) Konsolidierungsmethode bei der Auf- und Abstockung von Anteilen an Tochterunternehmen (vgl. DRS 23, Rz. 171 f.) sowie bei Kapitalmaßnahmen des Tochterunternehmens ohne Statuswechsel (vgl. Rz. 167 f.);

    i) Erläuterung der Erfolgswirkungen aus dem Übergang von der Vollkonsolidierung auf die Equity-Methode, falls auf die Aufstellung eines an die konzerneinheitlichen Grundsätze angepassten Abschlusses verzichtet wird (vgl. DRS 23, Rz. 189).

    Quotal konsolidierte Unternehmen  
[ja] [n. a.] Liegen gem. § 313 Abs. 2 Nr. 3 HGB Angaben über anteilsmäßig einbezogene Unternehmen vor? Konzernanhang, Rz. 45 ff.
[ja] [n. a.] Wurden entsprechend DRS 27, Rz. 57 bei quotaler Konsolidierung folgende Angaben gemacht: Konzernanhang, Rz. 45 ff.

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[n. a.]

[n. a.]
  1. Name und Beschreibung des quotal einbezogenen Unternehmens?
  2. Höhe des Anteils?
[ja] [n. a.] Wurden Veränderungen analog zu den Angabepflichten in DRS 19, Rz. 119 ff. beschrieben? Konzernanhang, Rz. 45 ff.
    At equity bewertete Unternehmen  
[ja] [n. a.] Werden gem. § 313 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 HGB Angaben über assoziierte Unternehmen gegeben? Konzernanhang, Rz. 45 ff.
[ja] [n. a.] Erfolgen nach § 313 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 HGB eine Angabe und Begründung bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen gem. § 311 Abs. 2 HGB für assoziierte Unternehmen? Konzernanhang, Rz. 45 ff.
[ja] [n. a.] Wurde DRS 26, Rz. 80 beachtet, wonach zu jedem Stichtag folgende Angaben zu machen sind, es sei denn, sie sind in der Beteiligungsliste gem. § 313 Abs. 4 HGB enthalten: Konzernanhang, Rz. 45 ff.

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[n. a.]

[n. a.]
  1. Name und Sitz jedes assoziierten Unternehmens sowie die jeweiligen Anteile am Kapital und an den Stimmrechten?
  2. Angabe und Begründung der assoziierten Unternehmen, die wegen Unwesentlichkeit nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden?
 
    Weitere im Konzernanteilsbesitz stehende Unternehmen/nahestehende Unternehmen und Personen  
[ja] [n. a.] Liegen gem. § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB Angaben über weitere im Konzernanteilsbesitz stehende Unternehmen vor? Konzernanhang, Rz. 45 ff.

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