Rz. 30

 
    Werden bei der Bewertung des Bilanzpostens die Allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB beachtet?

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 30 ff.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 43 ff.
[ja] [n. a.]
  • Stimmt der Wertansatz des Postens in der Schlussbilanz des Vorjahres mit dem in der Eröffnungsbilanz des abgelaufenen Jahres überein (Bilanzidentität)?
[ja] [n. a.]
  • Wird bei der Bewertung zu Recht von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Going-concern-Prinzip)? Hier könnte durch die Corona-Pandemie, aber auch durch Megatrends wie Digitalisierung, Globalisierung und Bekämpfung des Klimawandels das Geschäftsmodell in Gefahr sein, was eine intensivere Prüfung notwendig macht. Das IDW fordert explizit einen Nachweis der Prüfung durch die Unternehmensführung.
[ja] [n. a.]
  • Wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet?
[ja] [n. a.]
  • Wird der Grundsatz der Vorsicht beachtet?
[ja] [n. a.]
  • Werden die im Zusammenhang mit dem Bilanzposten sich ergebenden Aufwendungen und Erträge periodengerecht, d. h. nach dem Zeitpunkt oder Zeitraum der wirtschaftlichen Verursachung zugeordnet?
[ja] [n. a.]
  • Wird der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit beachtet?
[ja] [n. a.]
  • Falls die Frage nach den Bewertungskriterien teilweise mit"n. a."zu beantworten ist:
  • Kann die Abweichung von den Allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gem. § 252 Abs. 2 HGB ausreichend begründet werden?
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 40 ff.
    Kann eine Abweichung vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, also eine Änderung von Bewertungsmethoden, wenigstens durch eines der folgenden Argumente gerechtfertigt werden (IDW RS HFA 38, Tz. 15): Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 41
[ja] [n. a.]
  • Änderung von Gesetzen oder der handels- und steuerrechtlichen Rechtsprechung (mit Relevanz für den HGB-Abschluss)?
[ja] [n. a.]
  • Wird durch die Abweichung unter Beachtung der GoB ein besser den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage vermittelt?
 
[ja] [n. a.]
  • Anwendung von Ansatz- oder Bewertungsverein­fa­chungs­verfahren?
 
[ja] [n. a.]
  • Anpassung an konzerneinheitliche Bilanzierungsrichtlinien?
 
[ja] [n. a.]
  • Erforderlich um steuerliche Ziele zu verfolgen?
[ja] [n. a.]
  • Wurde nach § 253 Abs. 6 HGB die Differenz bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen zwischen den Rechnungen auf Basis des 10- und des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes in der Bilanz oder im Anhang angegeben und als ausschüttungsgesperrt betrachtet?
 

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