Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

 

Normenkette

BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 15.01.2015; Aktenzeichen I R 69/12)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Haufe-Index 9518912

DStZ 2016, 476

NWB 2016, 1412

NWB direkt 2016, 537

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge