Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsaufspaltung: Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens verfassungsgemäß

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Gewerbesteuerpflicht des „Besitzunternehmens” hat ihre unmittelbare gesetzliche Grundlage in § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG nach Maßgabe der Auslegung der Vorschrift durch den Bundesfinanzhof und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

 

Normenkette

GewStG § 2 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 13.11.1979; Aktenzeichen VIII R 159/75)

 

Gründe

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens in bestimmten Fällen der sogenannten Betriebsaufspaltung als verfassungsmäßig angesehen (BVerfGE 25, 28 [34 ff.]). Die von dem Beschwerdeführer erhobenen Einwendungen können eine erneute Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht rechtfertigen. Die Auslegung und Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, insbesondere des dort verwendeten Begriffs „Gewerbebetrieb” ist den Steuergerichten vorbehalten und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen, soweit nicht spezifisches Verfassungsrecht verletzt sein kann (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]). Dies ist hier nicht der Fall. Die Gewerbesteuerpflicht des Beschwerdeführers als „Besitzunternehmen” hat ihre unmittelbare gesetzliche Grundlage in § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG nach Maßgabe der Auslegung der Vorschrift durch den Bundesfinanzhof (vgl. BStBl. II 1970 S. 17). Der Beschwerdeführer hat in seiner Beschwerdeschrift nicht dargelegt, aus welchen besonderen Gründen in seinem Fall ein Abweichen von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geboten sein soll.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1611047

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge