Rz. 39

Der 2. bzw. 3. Bewertungsbereich (bei Einbeziehung der Steuerbilanz) lässt sich entweder durch eine bzw. 2 separate Kontenklasse(n) oder einen eigenen Buchungskreis systemtechnisch umsetzen.

 

Rz. 40

Das Anlegen einer eigenen Kontenklasse zur Abbildung des 2. bzw. 3. Bewertungsbereichs setzt zumindest eine freie Kontenklasse im bisherigen (landesrechtlichen) Buchführungssystem voraus. Im Falle der Überleitung mittels Differenzbuchungen lässt sich der Jahresabschluss für den 2. bzw. 3. Bewertungsbereich durch Zuschlüsselung der Konten (der bisher nicht belegten Kontenklassen) zu den korrespondierenden Konten des 1. Bewertungsbereichs (bisher benutzte Kontenklassen) generieren. Bei der Überleitung mittels Originalbuchungen werden nur die ausschließlich entweder nach IFRS oder ausschließlich nach HGB zu buchenden Konten in der (den) bisher noch nicht belegten Kontenklasse(n) abgebildet.

 

Rz. 41

Die Überleitung zwischen IFRS und Landesrecht mittels einer separaten Kontenklasse weist folgende Vorteile auf:

  • hohe Flexibilität in der technischen Umsetzung,

    (Im Vergleich zur Überleitung mittels Buchungskreises besteht keine Notwendigkeit der Verwendung eines einheitlichen Kontenplans für HGB und IFRS),

  • Separierung der Anpassungsbuchungen auf inhaltlich eindeutig definierten Konten.

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