Rz. 30

Die Differenzen zwischen den Konteninhalten des 1. Rechnungslegungssystems (z. B. HGB) und denjenigen des 2. Rechnungslegungssystems (z. B. IFRS) werden über die Konten des 2. Bewertungsbereichs abgebildet. Auf diesen Konten finden zunächst die Stornierungen der – im 2. Rechnungslegungssystem – abweichenden Buchungen des 1. Rechnungslegungssystems sowie anschließend die Neueinbuchungen der abweichend zu behandelnden Sachverhalte nach den Regeln des 2. Rechnungslegungssystems statt. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, bestimmte Konten im 2. Bewertungsbereich nicht (direkt) zu buchen. Es dürfte sich um Konten handeln, über die eine Vielzahl von Anpassungen (zumeist als Gegenkonten) laufen. Hier empfiehlt sich die Einrichtung von Abgrenzungskonten, insbesondere für Bank, Kasse, Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Konteninhalte für das 2. Rechnungslegungssystem leiten sich durch Addition der Konteninhalte des 1. Bewertungsbereichs und des Saldos der entsprechenden Konten im 2. Bewertungsbereich ab.

 

Rz. 31

Im Vergleich zur Überleitung mittels Buchung von (reinen) Differenzen weist diese Form der Überleitung folgende Vorzüge auf:

  • gute Nachvollziehbarkeit und Interpretierbarkeit der Buchungen im 2. Bewertungsbereich,
  • geringere Fehleranfälligkeit, da Originalwerte statt Differenzen eingebucht werden. Zwecks Sicherstellung der Funktionsfähigkeit dieses Systems sollte mit jeder Stornierungsbuchung eine 2. Buchung (Neueinbuchung) durch das EDV-System zumindest vorgeschlagen werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass einzelne Sachverhalte nur in einem einzigen Bewertungsbereich zu erfassen sind, sodass möglicherweise im 2. Bewertungsbereich nur eine Stornierung durchzuführen ist und eine Neueinbuchung nicht in Betracht kommt, z. B. derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert und fehlender Einbeziehung in eine Sicherungsbeziehung im originären IFRS-Bewertungsbereich.

Dafür nimmt diese Methode der Überleitung ein größeres Buchungsvolumen in Kauf.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge