(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

 

(2) Gleichzeitig tritt das Denkmalschutzgesetz vom 27. Mai 1975 (Brem.GBl. S. 265 — 2131-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 § 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 2002 (Brem.GBl. S. 605) geändert worden ist, außer Kraft.

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